
Soziale Verantwortung (5%)Der Arganbaum kommt weltweit nur noch im Südwesten Marokkos vor. Dieses Argan-Gebiet wurde 1998 von der UNESCO wegen seiner Einzigartigkeit zum Biosphären-Reservat erklärt und zum Weltkulturerbe erhoben. Dieses Biosphären-Reservat Arganeraie wird nicht der menschlichen Sphäre entzogen, sondern es wird versucht, Nutzung und Naturschutz in Einklang zu bringen.
Trotz großer Anstrengungen ist der Arganbaum als wertvolle Einkommensquelle der Berber heute ernsthaft bedroht. Durch armutsbedingte Übernutzung und extreme Dürren sind die Baumbestände innerhalb eines Jahrzehnts um etwa ein Drittel zurückgegangen. Und die Entwaldung der verbliebenen ca. 20 Millionen Bäume schreitet weiter voran, mit negativen Folgen für Umwelt und Bevölkerung. Durch diese Krise alamiert wird seit Beginn der 90er Jahre erforscht, wie die Arganwälder genutzt und gleichzeitig geschützt werden können. In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) startete 1995 das marokkanisch-deutsche Projekt "Schutz und Entwicklung der Arganregion" (PCDA). Unser Unternehmen möchte zur Realisierung dieser Ziele beitragen. Wir sind der Überzeugung, dass der Erfolg des Projektes entscheidend von dem Nutzen für die einheimische Bevölkerung abhängt. Nur wenn diese eine langfristige und sichere Einnahmequelle durch die Arganwälder hat, wird sie den Wert der Bäume schätzen und zu deren Erhaltung beitragen.
Die Frauen-Kooperativen profitieren allerdings oft nicht in angemessenem Umfang an der Wertschöpfungskette. Ein besonderes Anliegen ist uns deshalb die Förderung der Berberfamilien. Das durch die Frauen-Kooperativen hergestellte Öl gilt als eines der kostbarsten Öle der Welt.
Damit den Worten auch Taten folgen, verpflichten wir uns, einen Betrag in Höhe von 5% unseres jährlichen Arganöl-Nettoumsatzes mit Endverbrauchern innerhalb Europas, sozialen Zwecken in Marokko zur Verfügung zu stellen.
Als mögliche Fördermaßnahmen kommen u.a. in Betracht : Zuwendungen für Projekte, die Neuanpflanzungen von Arganbäumen durchführen, Zuschüsse für Bildungsmaßnahmen oder Förderung/Neugründung einer Frauen-Kooperative in infrastrukturschwachen Regionen. Maßgeblich sind die Zahlen per 31.12. eines jeden Geschäftsjahres laut Jahresabschlußbilanz. Die Fördermittel werden bis zu einem Betrag von 5.000 € kumuliert, bevor sie zur Auszahlung gelangen. Kumulierte Beträge unter 5.000 € werden auf das nächste Wirtschaftsjahr vorgetragen und spätestens im Laufe des dritten Geschäftsjahres ausbezahlt. Fördermittel über 5.000 € gelangen bereits im nachfolgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung. Die Verwendung der Gelder werden wir dokumentieren und auf unserer Web-Site veröffentlichen. |





